Termine
- Ab 07.02. können die Briefwahlunterlagen in der Gemeinde oder online beantragt werden (Hier online beantragen: www.wahlkartenantrag.at).
- Ab 14.02. können die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abgeholt werden bzw. sie werden per Post zugestellt.
- Bis 24.02. müssen die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abgeben werden, oder dafür gesorgt sein, dass sie per Post bis zum 24.02. bei der Gemeinde angekommen sind. (Stichtag)
- Am Wahltag (27.2.2022) ist es möglich, dass die Briefwahlunterlagen im jeweiligen Wahlsprengel (NMS) abgegeben werden. Achtung: eine Umstellung auf „Urnenwahl“ ist dann nicht mehr möglich!
- 27.2.2022 Gemeinderats- und Bürgermeister Wahl – Bürgermeister Reinhold Flörl und Liste „Wir für alle“ – wir bitten um beide Stimmen!
Häufig gestellte Fragen
Jeder EU-Bürger der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Kössen hat.
Durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal oder mittels Wahlkarte (siehe Information weiter unten)
Im Gebäude der Neuen Mittelschule Kössen, Dorf 20, 6345 Kössen
Am Sonntag den 27. Februar 2022
von 7:30 bis 14:30 Uhr
Die Amtliche Wahlinformation, die du bereits per Post zugesendet bekommen hast und ein Ausweisdokument.
Im Wahllokal gibst du deine Amtliche Wahlinformation den Wahlhelfern und weist dich mit dem Personalausweis oder Reisepass aus. Von den Wahlhelfern erhältst du zwei Stimmzettel – einen für die Bürgermeisterwahl und einen für die Gemeinderatswahl. Mit diesen Wahlzetteln gehst du in die Wahlkabine und machst dort das Kreuz beim Bürgermeister und der Gemeinderatsliste deiner Wahl.
Es gibt einen Wahlzettel für die Direktwahl des Bürgermeisters und einen zweiten Wahlzettel mit der du die Liste wählen kannst, die die Gemeinderäte stellen soll.
Ja, mittels Wahlkarte.
- Durch Senden der Anforderungskarte (die per Post zugestellten Amtlichen Wahlinformation beiliegt) an die Gemeinde
- Durch persönliches Beantragen im Gemeindeamt
- Durch einen Antrag online auf www.wahlkartenantrag.at
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 23. Februar 2022.
Persönlich im Gemeindeamt bis spätestens 25. Februar 2022, 14:00 Uhr.
Die Wahlkarte muss spätestens am 25. Februar 2022 im Postweg bei der Gemeindewahlbehörde einlangen bzw. geben Sie die Wahlkarte bis zum 25. Februar 2022 bis 14:00 bei Ihrer Gemeinde ab. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag während der Wahlzeit in jenem Wahllokal abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Sie können sich hierbei auch eines Boten bedienen.